Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Sonderzins, Bausparvertrag, Sozialleistung, freiwillige Leistung, Sachleistung, verdeckte Sachleistung, Anspruch, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Pensionäre, Familienmitglied, Betriebsübergang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeltcharakter der Gewährung eines Sonderzinses von 1% über den Kundenkonditionen durch den Arbeitgeber auf in seinem Geschäftsbereich von Arbeitnehmern, Pensionären und Familienmitgliedern abgeschlossene Bausparverträge; Arbeitsvertragliche entgeltliche Zuwendung in ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1 § 613 a
Sonderzins auf Bausparvertrag als freiwillige Sozialleistung mit Entgeltcharakter - Geltendmachung gegen Betriebserwerber nur bei Übergang des Arbeitsverhältnisses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 11.07.2007 - 4 Ca 389a/07
- LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03
Jahreswagen - Personaleinkauf - Branchenwechsel
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07
a) Dieser Sonderzins ist vergleichbar mit der Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer im Sinne des BAG vom 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - oder mit der Einräumung eines sogenannten Personalrabatts, z.B. bei Jahreswagen (vgl. BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB); der Gewährung von Sachbezügen oder der Gewährung der Teilhabe an einem Aktienoptionsplan (vgl. BAG v. 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 - AP Nr. 243 zu § 613 a BGB).Inhaltlich verpflichtet beispielsweise die Einräumung von Personalrabatten den Arbeitgeber, mit dem Arbeitnehmer die für den Bezug der Vergünstigung erforderlichen Rechtsgeschäfte zu schließen und wird wegen des erforderlichen "Zwischenschritts" auch als "verdeckte" Sachleistung bezeichnet (BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - zitiert nach JURIS, Rd.-Ziff. 38 m.w.N.).
- BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07
Die entgeltliche Zuwendung besteht in der Zinsvergünstigung (vgl. BAG v. 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - zitiert nach JURIS, Rd.-Ziff. 22 u. 24 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).a) Dieser Sonderzins ist vergleichbar mit der Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer im Sinne des BAG vom 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - oder mit der Einräumung eines sogenannten Personalrabatts, z.B. bei Jahreswagen (vgl. BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB); der Gewährung von Sachbezügen oder der Gewährung der Teilhabe an einem Aktienoptionsplan (vgl. BAG v. 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 - AP Nr. 243 zu § 613 a BGB).
- BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
Betriebsübergang - Aktienoptionsplan
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07
a) Dieser Sonderzins ist vergleichbar mit der Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer im Sinne des BAG vom 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - oder mit der Einräumung eines sogenannten Personalrabatts, z.B. bei Jahreswagen (vgl. BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB); der Gewährung von Sachbezügen oder der Gewährung der Teilhabe an einem Aktienoptionsplan (vgl. BAG v. 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 - AP Nr. 243 zu § 613 a BGB).
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Januar 2008 - 3 Sa 347/07 - aufgehoben. - LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08
Sonderzins; Bausparvertrag; freiwillige Sozialleistung; verdeckte Sachleistung; …
Sie hält das angefochtene Urteil für rechtlich fehlerhaft und verweist insoweit unter anderem auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16.1.2008 - 3 Sa 347/07 - das zu einem Parallelverfahren ergangen ist und gegen das beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 3 AZR 102/08 ein Revisionsverfahren durchgeführt wird.